Haus & Grund Württemberg
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Pressemitteilung vom 20.04.2015

"Mietpreisbremsen nutzen weder Mietern noch Vermietern"

Haus & Grund erwartet klare Positionen von der Opposition

 

Beim jährlichen Landesverbandstag von Haus & Grund Württemberg stehen traditionell immobilienpolitische Themen auf der Agenda. Gespannt ist man, wie sich CDU-Spitzenkandidat Guido Wolf positionieren wird. Er ist Gastredner, wenn in Nürtingen rund 800 Besucher zur öffentlichen Kundgebung erwartet werden. Derzeit treiben insbesondere die beiden Mietpreisbremsen die Eigentümer um.

 

Neuvermietungsbremse

 

Zukünftig soll bei Neuvermietungen von Wohnungen die Miete auf 10 Prozent oberhalb der sogenannten ortsüblichen Vergleichsmiete gedeckelt sein.

 

Weder für Mieter noch Vermieter verspreche die Mietpreisbremse positive Auswirkungen, ärgert sich der Verbandsvorsitzende von Haus & Grund Württemberg, Michael Hennrich MdB. Dadurch werde gerade nicht für alle Einkommensgruppen in den Ballungs-räumen Wohnraum erschwinglicher. Im Gegenteil. „Durch das Gesetz wird der letzte Rest soziale Marktwirtschaft aus dem Mietrecht verschwinden, ohne dass das Wohnungsangebot durch die staatlich begrenzten Mieten größer würde“, bedauert Hennrich. „Anstatt der Busfahrer oder die Krankenschwester leichter eine für sie bezahlbare Wohnung erhalten, wird es vielmehr so sein, dass der Besserverdienende sich mehr Wohnraum leisten wird“. „So wird das gesetzgeberische Ziel ins Gegenteil verkehrt“, ergänzt Verbandsgeschäftsführer Ottmar H. Wernicke.

 

Zusätzlich werde sich die Qualität des Wohnraumbestands verschlechtern, befürchtet man bei Haus & Grund. Denn die Erhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen müssten aus den geringeren Mieteinnahmen finanziert werden. Zweifel bestehen bei Haus & Grund auch an der Rechtmäßigkeit der Neuvermietungsbremse. Von Haus & Grund Deutschland beauftragte Rechtsexperten bewerten die geplanten Änderungen als verfassungswidrig.

 

Bestandsmietenbremse (Kappungsgrenzenverordnung)

 

Die sogenannte Kappungsgrenze sieht vor, dass in einem laufenden Mietverhältnis innerhalb von drei Jahren die Miete um maxi- mal 20 Prozent erhöht werden darf, wobei die Miete 15 Monate unverändert sein muss. Begrenzt nach oben durch die ortsübliche Vergleichsmiete.

 

Die grün-rote Landesregierung von Baden-Württemberg plant nun, in 45 baden-württembergischen

Kommunen die Kappungsgrenze auf 15 Prozent abzusenken sowie die allgemeine Kündigungssperrfrist bei Wohnungsumwandlungen in Eigentumswohnungen auf fünf Jahre zu verlängern.

  

„Die Landesregierung setzt mit der Kappungsgrenzenverordnung noch eins oben drauf“, kritisiert Michael Hennrich. Dabei verkenne sie die Realitäten, denn die Kaltmieten seien in den letzten zehn Jahren bundesweit nur um 12,5 Prozent gestiegen, der Verbraucherindex hingegen in demselben Zeitraum um 17,6 Prozent. „Der Gutmütige soll mal wieder der Dumme sein. Dies ist die zweifelhafte Botschaft des Gesetzgebers“, stellt Hennrich fest.

 

Es sei nachgewiesen, dass privaten Vermietern langfristige Mietverhältnisse wichtiger seien als

höhere Mieten. 27 Prozent der privaten Vermieter würden die Miete ausschließlich bei Mieterwechseln anpassen. Im Durchschnitt liege die Miete bei langfristigen Mietverhältnissen unter der ortsüblichen Vergleichsmiete. Je- der Vermieter, der unterhalb der rechtlichen Möglichkeiten seine Wohnung überlasse, werde nun für seine Gutmütigkeit vom Gesetzgeber bestraft.

 

Auch sehen die Verbandsvertreter eine Klagewelle auf die Gerichte zurollen. „Wie soll denn ein Vermieter die ortsübliche Vergleichsmiete feststellen können, wenn dafür keine exakten Daten in der Kommune vorliegen? Denn die wenigsten Kommunen verfügen über einen Mietspiegel“.

 

Bauen und Vermieten wird immer teurer

 

„Der größte Preistreiber für die Miete ist nicht der Eigentümer, sondern der Staat mit seiner ausufernden Gesetzgebung“, betont Hennrich und nennt als Beispiele die Vorgaben der verschärften Energieeinsparverordnung, des novellierten EWärme-Gesetzes, der neuen Landesbauordnung sowie das bei der Maklerprovision eingeführte Bestellerprinzip. Auch würden zahlreiche Gemeinden die Grundsteuer stark erhöhen, teilweise sogar um die Hälfte. All das treibe die Kosten des Wohnens in die Höhe, wofür jedoch al- lein der Eigentümer verantwortlich gemacht werde. „Die Landesregierung weint Krokodilstränen, wenn sie sich über steigende Wohnkosten beschwert, selbst jedoch alles dafür tut, diese in die Höhe zu treiben, ärgert sich Wernicke. „Wenn dann per Gesetz die Mieten gedeckelt werden, sinkt die Bereitschaft, in Wohnraum zu investieren“. Das wiederum führe zu einer weiteren Verknappung des Angebots in den Ballungsräumen. „Ein solcher Teufelskreis kann gerade nicht im Interesse der Wohnungssuchenden sein“, so Hennrich. „Anstatt die Ursachen von Wohnungsknappheit in den Ballungsräumen zu beseitigen, wird mit untauglichen Mitteln an den Symptomen herumgedoktert. Diese Maßnahmen sind nichts anderes als wirkungslose Placebos“. 

 

Wohnungsaufsichtsgesetz

 

Sorgen bereiten Haus & Grund Württemberg Pläne zur Einführung eines Wohnungsaufsichtsgesetzes im Land. Im Herbst 2012 hatten die Eigentümer diesen Überlegungen der grün-roten Landesregierung, ein Wohnungsaufsichtsgesetz nach dem Vorbild anderer Bundesländer einzuführen, bereits eine klare Absage erteilt.

 

„Es bleibt dabei: Wir brauchen keine Gebäudepolizei im Land“, erklärt Michael Hennrich die Position seiner Organisation dazu. „Schon gar nicht wollen wir, dass Streit in die vielen Tausend harmonisch verlaufenden Mietverhältnisse gesät wird. Wir befürchten, dass ein Keil zwischen Mieter und Vermieter getrieben werden soll.“

 

Hennrich verweist auf die großen Unterschiede in den Bundesländern. „Den Wohnungsbestand in Baden-Württemberg kann man in keinster Weise mit dem in Nordrhein-Westfalen vergleichen. Während dort vielerorts ganze Straßenzüge durch Leerstand verfallen, haben wir bei uns einen sehr gepflegten Wohnungsbestand. Da sollte man nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen – zumal das rechtliche Instrumentarium heute schon völlig ausreichend ist, um im Ausnahmefall aktiv zu werden.“

 

„Staatlich verordnete Zwangssanierungen führen letztlich zu höheren Mieten und das trifft die finanziell Schwachen. Wir wollen keine gezielte Vernichtung günstigen Wohnraums. Wer etwas für den Wohnungsbestand tun will, soll Geld statt in eine überbordende Kontrollbürokratie in die steuerliche Förderung energetischer und altersgerechter Modernisierungen investieren. Dann hätten alle etwas davon“, so Wernicke.

 

Klare Positionen von der Opposition im Land erwartet

 

Beim Landesverbandstag erwartet Haus & Grund, dass Spitzenkandidat Guido Wolf seine Positionen zu den wohnungs- und immobilienpolitischen Themen darlege und erläutere. Beispielsweise, ob eine Rücknahme des EWärme-Gesetzes für die CDU in Betracht komme. Gespannt sei man auch, wie die derzeitige Opposition sich für den Fall eines Regierungswechsels Maßnahmen für den angespannten Wohnungsmarkt vorstelle.

 

 

 

 

 

 


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